Köln. Die meisten mittelständischen Arbeitgeber verbinden mit dem Arbeitsrecht nur frustrierende Erfahrungen. Unkalkulierbare Kündigungschutzverfahren, hohe Abfindungen, unwirksame Befristungen und widerspenstige Betriebsräte sind nur einige Symptome der vielfältigen Schwierigkeiten mit dem Arbeitsrecht. Dabei liegen die Ursachen für diese Frustrationserlebnisse häufig bei den Arbeitgebern selbst.
Es fehlt die Bereitschaft, die Gründe für die arbeitsrechtlichen Misserfolge aufzuarbeiten und zu beseitigen. Ein von HILLE BEDEN Rechtsanwälte angebotener Arbeitsrecht-Check-up ist der erste Schritt, um vom Erdulden zur Gestaltung der arbeitsrechtlichen Situation des Unternehmens zu gelangen.
Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Viele Arbeitgeber verhalten sich seltsam widersprüchlich. Einerseits beklagen sie zu starre Regelungen im Arbeitsrecht, andererseits nutzen sie vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten oft nicht annähernd aus. Während der Dienstwagen, die Hard- und Software regelmäßig erneuert werden, gibt es bei der bei der Gestaltung der arbeitsrechtlichen Beziehungen keine wesentlichen Neuerungen, oft nicht einmal eine Modellpflege. Der Arbeitsrecht-Check-up liefert eine Bestandsaufnahme der arbeitsrechtlichen Situation, bewertet etwa vorhandene Risiken und zeigt bisher nicht genutzte arbeitsrechtliche Instrumente oder Gestaltungsmöglichkeiten auf. Er beschränkt sich nicht auf die Diagnose, sondern gibt Empfehlungen für Veränderungen.
Ablauf eines Arbeitsrecht-Check-up
Am Anfang eines Arbeitsrecht-Check-up von HILLE BEDEN Rechtsanwälte steht ein ausführliches strukturiertes Interview mit dem Unternehmer, Geschäftsführer oder Personalleiter. Die weitere Bestandsaufnahme erfolgt im Wesentlichen in Zusammenarbeit mit den für die Personalverwaltung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dazu gehört die Einsichtnahme in eine große Stichprobe von Personalakten und andere Unterlagen. Die Auswertung und Berichterstellung erfolgt dann in der Anwaltskanzlei. Das Unternehmen erhält zunächst einen Vorabentwurf des Check-up-Ergebnisses. Nach einer Zwischenbesprechung wird der abschließende Bericht erstellt. Den Abschluss des Arbeitsrecht-Check-up bildet ein Abschlussgespräch im Unternehmen. Wenn gewünscht, schließt sich die Unterstützung bei der Umsetzung der Empfehlungen an. Die Durchführung des Arbeitsrecht-Check-up ist nicht mitbestimmungspflichtig.