Das 29. Arbeitsrecht-Update Frühjahr 2016 behandelt wieder topaktuelle Themen:
- Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Mitbestimmung des Betriebsrats
- Immer Ärger mit der Nebentätigkeit des Arbeitnehmers
- Rechtsprechungsreport – Aktuelle Urteile aus der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Zu dieser Veranstaltung,
am Montag, den 25.04.2016,
Beginn: 15:30 Uhr, Ende ca. 19:00 Uhr,
im EuroNova arthotel, Zollstockgürtel 65, 50969 Köln
laden wir Sie herzlich ein.
Mit unserem "Arbeitsrecht-Update" bringen wir Sie zweimal im Jahr auf den neuesten Stand im Arbeitsrecht. Näheres zu den Themen erfahren Sie hier:
Viele Arbeitgeber verweisen in ihren Arbeitsverträgen auf Tarifverträge. In seinem Vortrag warnt Dr. Hans-Eduard Hille vor den Gefahren solcher Verwei-sungen. Sie erfahren auch, welche Möglichkeiten bestehen, sich von der selbst geschaffenen Tarifbindung zu lösen. Außerdem erfahren Sie, welche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Sie beachten müssen.
Bei Nebentätigkeiten prallen oft die privaten Wünsche der Arbeitnehmer(innen) und die betrieblichen Interessen der Arbeitgeber aufeinander. Der Vortrag von Dr. Sue Fritz informiert, mit welchen Gründen Sie als Arbeitgeber Nebentätigkeits-Genehmigungen ablehnen können und zeigt Wege auf, wie Sie bei Konflikten rund um die Nebentätigkeit agieren können.
Manfred Beden, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, stellt Ihnen für die Praxis wichtige aktuelle Urteile der Arbeitsgerichtsbarkeit vor und erklärt, was diese Urteile für Sie bedeuten.
Teilnehmerbewertungen des 28. Arbeitsrecht-Updates
- Immer wieder praxisnahe neue Fälle der Rechtsprechung gut aufbereitet;
- informativ und gut verständlich - Raum für Fragen;
- gelungen; - sehr informativ, verständlich auch für Laien im Arbeitsrecht!;
- sehr informativ;
- sehr gut strukturiert und informativ;
- interessant, gut vorbereitet.
Für die Teilnahme am Arbeitsrecht-Update erheben wir einen Kostenbeitrag von 29,75 €/Person (USt.-befreit). Für Mandanten* von HILLE BEDEN Rechtsanwälte ist die Veranstaltung kostenfrei. *letztes Mandat nicht länger als 1 Jahr beendet
Wir bitten um Ihre Anmeldung bis spätestens zum 11.04.2016. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Wir berücksichtigen die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung.