Das 28. Arbeitsrecht-Update Herbst 2015 behandelt wieder topaktuelle Themen:
Zu dieser Veranstaltung,
am Montag, den 26.10.2015,
Beginn: 15:30 Uhr, Ende ca. 19:00 Uhr,
im EuroNova Art-Hotel, Zollstockgürtel 65, 50969 Köln
laden wir Sie herzlich ein.
Die Veranstaltungsreihe "Arbeitsrecht-Update" bringt arbeitsrechtlich Interessierte halbjährlich zu ausgewählten Themen des Arbeitsrechts auf den neuesten Stand.
Seit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes hat die Frage nach der richtigen Praktikantenvergütung eine neue Brisanz erhalten. Dr. Hans-Eduard Hille, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, stellt Ihnen dar, welche Vergütungsansprüche Praktikanten haben, damit Sie keine unangenehmen Überraschungen mit Behörden oder vor dem Arbeitsgericht erleben.
Zu unseren Aktivitäten gehört die zivilrechtliche Begleitung von Investitionen im Bereich der Windenergie. Unsere Mandanten projektieren und realisieren den Bau von Windparks (onshore), investieren in den Bau von Windkrafträdern, verkaufen fertiggestellte Windräder an Investoren, betreiben eigene Anlagen und managen den Betrieb von Windparks. Die Arbeit des Rechtsanwalts erfolgt bei solchen Projekten meist am Schreibtisch und in Besprechungsräumen. Im Juli 2015 haben wir mit dem Praxisteam unserer Anwaltskanzlei die Windkraftanlage eines Mandanten besichtigt. Mit einer Nabenhöhe von mehr als 130 Metern und einem unteren Turmdurchmesser von 12 Metern eine imposante Anlage. Zusammen mit dem Rotorblatt ist sie deutlich höher als der Kölner Dom. Besonders beeindruckend war der Blick vom Dach des Maschinenhauses über die Höhen des Westerwaldes.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Manfred Beden, Tel. +49/221/93646742,
Dr. Hans-Eduard Hille, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist Referent des Seminars „Arbeitsrecht kompakt für Träger Offener Ganztagsschulen“ der Paritätische Akademie LV NRW. In dieser Tagesveranstaltung werden arbeitsrechtliche Themen, die speziell auf den OGS-Bereich zugeschnitten sind, behandelt.
Themenschwerpunkte:
Termin: Samstag, 20.06.2015, 10.00-17:00 Uhr,
Ort: Jugendgästehaus Adolph Kolping, Silberstraße 24-26, 44137 Dortmund
Weitere Informationen zu dem Seminar und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter www.paritaetische-akademie-nrw.de.
Für Träger Offener Ganztagsschulen sind auch unsere Seminare
interessant. Für nähere Informationen klicken sie hier.
Das 27. Arbeitsrecht-Update Frühjahr 2015 behandelt wieder topaktuelle Themen:
Zu dieser Veranstaltung
am Dienstag, den 19.05.2015,
Beginn: 15:30 Uhr, Ende ca. 19:00 Uhr,
im EuroNova Art-Hotel, Zollstockgürtel 65, 50969 Köln
laden wir Sie herzlich ein.
Das Seminar am 27.01.2015 bei der Paritätischen Akademie NRW ist bereits ausgebucht. Aus diesem Grunde findet ein Nachfolgeseminar am
26.02.2015, gleiche Zeit, gleicher Ort
statt. Nähere Informationen zu dem Seminar finden Sie unter dem Link zur Ankündigung des Seminars am 27.01.2015.
Ab dem 1. Januar 2015 verpflichtet das Mindestlohngesetz die Arbeitgeber flächendeckend zur Beachtung einer Lohnuntergrenze von 8,50 Euro brutto pro Stunde. Das Gesetz hat auch erhebliche Auswirkungen auf gemeinnützige Organisationen. Gemeinnützige Unternehmen verkennen oft die Bedeutung des Gesetzes für ihre Tätigkeit, weil sie nur auf den Stundensatz von 8,50 € sehen und z.B. die Auswirkungen auf die Vergütung von Bereitschaftsdiensten außer Acht lassen.
Am 27.01.2015 veranstaltet die Paritätische Akademie NRW mit Dr. Hans-Eduard Hille, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, als Referenten das Seminar „Der Mindestlohn kommt“. In dieser Tagesveranstaltung werden die wichtigsten Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf gemeinnützige Organisationen vorgestellt.
Inhalte der Veranstaltung:
Nähere Informationen zu dem Seminar der Paritätischen Akademie NRW finden Sie unter www.paritaetische-akademie-nrw.de
Wir bieten auch Inhouse-Schulungen zum Mindestlohngesetz an. Kontakt:
Kreditbearbeitung ist Sache der Kreditinstitute und keine Dienstleistung, die die Kunden extra bezahlen müssen. Kunden können daher bei Verbraucher-Kreditverträgen gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückverlangen. Dies bestätigte der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 13.05.2014, deren Urteilsgründe seit dem 03.07.2014 vorliegen und unter www.bundesgerichtshof.de abrufbar sind.
Erfurt. In einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil vom Mai dieses Jahres hat das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung bestätigt, nach der Überstunden bei einer entsprechenden Vereinbarung nicht gesondert zu vergüten sind. Der Kläger verlangte von seinem ehemaligen Arbeitgeber Überstundenvergütung in Höhe von 18.000 €. Die Klage wurde von den Arbeitsgerichten in allen Instanzen abgewiesen.
Bei Vertragsschluss verwendete der Arbeitgeber eine Arbeitsvertragsklausel, nach der bei der vereinbarten Grundvergütung die ersten 20 Überstunden im Monat „mit drin" seien. Erst ab der 21. Stunde wurden die Überstunden mit einem Zuschlag von 25% vom Arbeitgeber gesondert bezahlt. Der Kläger hielt die Klausel im Arbeitsvertrag für unwirksam und verlangte die gesonderte Vergütung aller von ihm geleisteten Überstunden.
Erfurt. Die Änderungskündigung ist das Mittel der Wahl, wenn eine Änderung der Tätigkeit durch einseitige Weisung des Arbeitgebers gem. § 106 S. 1 GewO nicht mehr zulässig ist. Möchte der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine andere als die im Arbeitsvertrag beschriebene Tätigkeit zuweisen, und dabei den arbeitsvertraglich vereinbarten Rahmen verlassen, bedarf es hierzu einer Änderungskündigung gem. § 2 S. 1 KSchG.
Wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts neuerlich gezeigt hat, gilt es für Arbeitgeber jedoch darauf zu achten, keine „überflüssigen" Änderungskündigungen auszusprechen. Unter Umständen kann die Tätigkeitsänderung schon dadurch erreicht werden, dass er von seinem Direktionsrecht Gebrauch macht.
Köln. Immer wieder vergessen Arbeitnehmer, dass das Internet weitgehend öffentlich ist. Eine Arbeitnehmerin, die seit vielen Jahren als Pflegefachkraft in einem Seniorenzentrum arbeitete und dem Betriebsrat angehörte, hatte sich in einem Internetforum angemeldet und im Profil als Beruf „Gammelfleischentsorgungsbranche" angegeben. Außerdem äußerte sie sich in dem Internetforum über einen zwischen ihr und dem Arbeitgeber anhängigen Prozess wegen Vergütungsansprüchen dahingehend, dass sie bereits an eine Schlägertruppe gedacht habe und stellte die Frage, ob „da jemand Kontakte" habe.