Die meisten Tarifverträge beinhalten Regelungen, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze endet. Seit jeher sieht das Bundesarbeitsgericht diese Vereinbarungen als Befristung an, die wirksam ist, weil ein sachlicher Grund gegeben ist.
Aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dürfen Arbeitnehmer aufgrund ihres Alters nicht benachteiligt werden. Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wurden Stimmen laut, dass diese tariflichen Regelungen gegen europäisches Recht verstießen.