Die Übertragung des Betriebs auf eine Tochtergesellschaft ist eine Möglichkeit der Umstrukturierung. Wenn die herkömmliche Vereins-Struktur mit ehrenamtlichem Vorstand und hauptamtlichen Beschäftigten nicht mehr den Anforderungen an die Professionalität der Unternehmensführung genügt oder der Nachwuchs an ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern fehlt, die bereit und in der Lage sind, die mit persönlichen Risiken verbundene Verantwortung für das "Unternehmen Verein" zu übernehmen, kommt die Gründung einer Tochtergesellschaft in der Rechtsform der gemeinnützigen GmbH in Betracht. Die Gründung einer Tochtergesellschaft bietet sich auch an, um Risiken zu begrenzen, ein Unternehmen gemeinsam mit einem Partner zu betreiben oder die Personalkosten zu begrenzen.
Wir begleiten den gesamten Prozess der Gesellschaftsgründung und Neustrukturierung des "Konzern Verein" von den Vorüberlegungen über die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages, die (Teil-)Übertragung des Betriebs und den Übergang der Arbeitsverhältnisse bis zur Eintragung im Handelsregister und auch die notwendigen Änderungen in der Vereinssatzung.
Bei der Beratung arbeiten wir eng mit auf gemeinnützige Unternehmen spezialisierten Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zusammen.