Die Verdienstobergrenze für Minijobs soll zum 01. Oktober 2022 auf von 450 € auf 520 € ansteigen. So sieht es jedenfalls der seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorgelegte Gesetzesentwurf vor.
Bereits in dem Koalitionsvertrag 2021 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbarte die gegenwärtige Regierung in Bezug auf Minijobs folgendes:
„Bei den Mini- und Midi-Jobs werden wir Verbesserungen vornehmen: Hürden, die eine Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung erschweren, wollen wir abbauen. Wir erhöhen die Midi-Job-Grenze auf 1.600 Euro. Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht. Gleichzeitig werden wir verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden. Die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts bei Mini-Jobs werden wir stärker kontrollieren.“
Wenige Tage nachdem bereits der Gesetzesentwurf für die Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro ab dem 01. Oktober 2022 den verschiedenen Ressorts zur Abstimmung vorgelegt wurde, folgte jetzt die Vorlage eines Entwurfes entsprechend des Koalitionsvertrages, der ebenfalls die Anhebung der Verdienstobergrenze für Minijobs auf 520 € vorsieht.
Während u.a. Finanzminister Christian Linder in der Erhöhung der Obergrenze vor allem eine Chance für Studenten sieht, kritisieren insbesondere Gewerkschaften das geplante Gesetzesvorhaben. Sie befürchten, dass hierdurch mehr reguläre Arbeitsplätze durch Minijobs verdrängt werden und die ebenfalls im Koalitionsvertrag problematisierte Thematik „Teilzeitfalle“ nur weiter gefördert würde. Um dem entgegen zu wirken, fordern Sie eine Sozialversicherungspflicht für Minijobs, um so dem Problem der Altersarmut entgegen zu wirken