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Wir bieten Betriebsräten geschlossene Inhouse-Schulungen im Betriebsverfassungsrecht und zu allen für die Aufgaben des Betriebsrats relevanten Gebieten des Arbeitsrechts (z.B. Arbeitszeitgesetz, Einsatz von Leiharbeitnehmern u.a.) an. Die Kosten einer erforderlichen Schulung sind vom Arbeitgeber zu tragen, § 40 Abs. 1 BetrVG.

Die Inhouse-Schulung hat den Vorteil, dass sie ganz auf die konkrete betriebliche Situation zugeschnitten werden kann. Die Kostenfrage klären wir mit dem Arbeitgeber.