Dr. Yannik Beden Inhaber der Kanzlei & Rechtsanwalt
„Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen und Lösungen schaffen: Für meine Mandanten bringe ich Recht und Realität in Einklang.“
- Rechtsanwalt
- Zulassung: 2021
- Alle Amts-, Land- und Oberlandesgerichte
- Studium der Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaftslehre in Wiesbaden an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
- Studium in Köln
- Zweites Examen in Nordrhrein-Westfalen
- Sprachkenntnisse: Deutsch und Englisch (Verhandlungssicher)
- 2017 bis 2021 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn, Lehrstuhl Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard)
- Tätigkeitsschwerpunkte: Individual- und Kollektivarbeitsrecht, insbesondere Betriebsverfassungs- und Mitarbeitervertretungsrecht
Veröffentlichungen
- § 20a IfSG: Konsequenzen eines Tätigkeits- oder Beschäftigungsverbots für Arbeitnehmeransprüche, NZA 2022, 611-615
- Anmerkung zu BAG v. 20.01.2021 - 7 AZR 52/20, SAE 2021, 51-58, mit Matthias Denzer
- COVID-19-Erkrankung durch Urlaub im Risikogebiet: Anspruch auf Entgeltfortzahlung?, NZA 2021, 917-920
- Rechtskonforme Betreuung in den eigenen vier Wänden - Regelungen für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (24-Stunden-Betreuung) de lege lata und de lege ferenda, NZS 2021, 321-331, mit Gregor Thüsing, Matthias Denzer, Lena Bleckmann und Carlo Pöschke
- Anmerkung zu EuGH v. 08.10.2020, Rs. C-644/19, ZESAR 2020, 93-100, mit Matthias Denzer
- Anmerkung zu EuGH v. 14.03.2019, Rs. C-134/18, ZESAR 2020, 84-89, mit Matthias Denzer
- Arbeitsrechtliche Prognoseentscheidungen: Zu bereichsspezifischen und allgemeinen Bewertungsmaßstäben zukunftsbezogener Entscheidungen, Dissertation, Schriften zum deutschen und europäischen Recht der Arbeit und der Sozialen Sicherheit, Peter Lang, 2020, 388 Seiten
- Digitale Mitbestimmung – Die Krise als Schrittmacher des Fortschritts?, BB 2020, 1141-1145, mit Sebastian Rombey
- Leistungsverweigerung des Arbeitnehmers wegen Zugehörigkeit zur COVID-19-"Risikogruppe", BB 2020, 2870-2876, mit Sebastian Rombey
- Anmerkung zu BAG v. 23.01.2019 - 7 AZR 733/16, SAE 2019, 118-124, mit Matthias Denzer
- Anmerkung zu BSG v. 12.12.2018 - B 6 KA 50/17 R, SGb 2019, 641-643, mit Matthias Denzer
- Anmerkung zu EuGH v. 21.11.2018, Rs. C-245/17, ZESAR 2019, 254-260, mit Matthias Denzer
- Betriebsratsarbeit 4.0: Die Betriebsratssitzung per Videokonferenz und die virtuelle Betriebsversammlung, BB 2019, 372-378, mit Gregor Thüsing
- Entstehen von Urlaubsansprüchen in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit im Blockmodell, DB 2019, 1445-1450, mit Matthias Denzer und Gregor Thüsing
- "Deutsch als Muttersprache" in Stellenanzeigen - Rechtsnatur einer Ablehnungsentscheidung, SAE 2018, 7-9, mit Maximilian Schmidt
- Als "gleichwertig" festgesetztes Arbeitsentgelt im Sinne von § 8 IV 2 Nr. 1 AÜG, NZA 2018, 404-408, mit Gregor Thüsing
- Gilt die Pflicht zum Zuschuss zur Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1a BetrAVG n.F. auch für bestehende Tarifverträge?, BetrAV 2018, 5-7, mit Gregor Thüsing
Beiträge
- Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- Update zur Arbeitszeiterfassungspflicht
- Online-Seminar "Arbeitszeiterfassung ist Pflicht für alle Arbeitgeber"
- Neues zum Gebot fairen Verhandelns bei Aufhebungsverträgen
- Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab März 2022: FAQ zu arbeitsrechtlichen Fragen
- Kick-off: Das erwartet Arbeitgeber im Jahr 2022
- Kein Urlaubsanspruch für Zeiten von Kurzarbeit „Null“
- Mit COVID-19 in Quarantäne: Nichtanrechnung auf Urlaub nur mit ärztlichem Attest
- BAG zu Altersklausel in betrieblicher Versorgungsordnung: Ausschluss von Beschäftigten, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist zulässig
- Fristlose Kündigung wegen Küssens gegen den Willen einer Kollegin
- Fristlose Kündigung bei "Corona-Anhuster"
- EuGH: Bereitschaftszeit als Rufbereitschaft ist nur in Ausnahmefällen Arbeitszeit
- Aktuelle BAG Entscheidung: Keine Regelungsmacht von Arbeitgeber und Betriebsrat bei Verteilung gewerkschaftlicher Informations- und Werbematerialien
- ArbG Berlin: Arbeitgeber darf Konzernbetriebsrat Präsenzsitzung nicht verbieten
- Die Betriebsratssitzung per Video- oder Telefonkonferenz
- Darf die Geltung einer Betriebsvereinbarung von einem Belegschaftsquorum abhängig gemacht werden?
- Arbeitsverweigerung in der Corona-Pandemie