Der „Paukenschlag“ des Bundesarbeitsgerichts sorgt derzeit für Aufruhr in der betrieblichen Praxis: Arbeitgeber sind ab sofort generell verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen.
Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) überraschend mit seinem Beschluss vom 13.09.2022 entschieden. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung folgt aus einer europarechtskonformen Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes. Die Folgen des Richterspruchs für die unternehmerische Praxis sind weitreichend: Arbeitgeber müssen unabhängig von der Unternehmensgröße, der praktizierten Arbeitsmodelle und losgelöst vom Bestehen einer Arbeitnehmervertretung die Arbeitszeit sämtlicher Arbeitnehmer erfassen. Bedeutet die Entscheidung eine flächendeckende Rückkehr zur Stechuhr? Welche Handlungsmöglichkeiten haben Arbeitgeber jetzt? In unserem Online-Seminar am 05.10.2022 beleuchten wir für Sie die Auswirkungen der Grundsatzentscheidung des BAG und zeigen auf, worauf bei der praktischen Umsetzung nunmehr geachtet werden sollte.
Im Anschluss an den Vortrag geht unser Dozent Rechtsanwalt Dr. Yannik Beden, M.A. im letzten Teil des Online-Seminars gerne auf Ihre individuellen Fragen ein; hierfür sind mind. 30 Minuten vorgesehen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seminarbeschreibung.
Für freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Dr. Yannik Beden, M.A.
Rechtsanwalt
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