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Arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen sind auch bei einem guten Personalmanagement für keinen Arbeitgeber zu vermeiden. Wir nehmen Ihre Interessen bundesweit bei allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht wahr. Dabei verzichten wir auf die Beauftragung von Unterbevollmächtigten, da uns Ihre persönliche Vertretung wichtig ist, um Ihre Interessen so gut wie möglich vertreten zu können. Die Kosten rechnen wir im Regelfall nach den gesetzlichen Gebühren ab.

Bei Streitigkeiten mit dem Betriebsrat beraten wir Sie bei der eventuell notwendigen Bildung von Einigungsstellen und vertreten dort Ihre Interessen. Die Kosten werden nach Stunden-oder Tagessätzen abgerechnet.