Der Dauerbrenner geht in die nächste Runde: Das Bundesarbeitsgericht hat die Entscheidungsgründe zu seinem Beschluss vom 13.09.2022, mit dem die gesetzliche Pflicht der Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeit festgestellt wurde, nunmehr veröffentlicht. Die mit Spannung erwarteten Ausführungen bringen noch einmal Licht ins Dunkel. Das Gericht hat die Reichweite der Zeiterfassungspflicht klar abgesteckt und zusätzlich skizziert, welche Personen von der Verpflichtung ausgenommen sind. Neben Ausführungen zu Modalitäten in der praktischen Umsetzung finden sich nunmehr auch klarstellende Erläuterungen zur Rolle des Betriebsrats, der bei der Frage des „Wie“ der Zeiterfassung mitzubestimmen hat. Was müssen Arbeitgeber jetzt beachten, um Fehltritte zu vermeiden und sowohl Arbeitnehmer- als auch Betriebsratsrechte zu wahren?
In unserem Online-Seminar „Update zur Arbeitszeiterfassung“ am 17.01.2023 präsentieren wir Ihnen die Kernaussagen der gerichtlichen Entscheidung und geben praktische Hinweise für die rechtskonforme Umsetzung der neuen Vorgaben.
Wichtig: Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bereits in unserem Online-Seminar „Arbeitszeiterfassung ist Pflicht für alle Arbeitgeber“ am 05.10.2022 teilgenommen haben, erhalten einen Rabatt auf die Teilnahmegebühr. Nähere Informationen können Sie der beigefügten Seminarbeschreibung entnehmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seminarbeschreibung.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yannik Beden, M.A.
Rechtsanwalt
Seminarbeschreibung „Update zur Arbeitszeiterfassung“331.53 kB
Anmeldung „Update zur Arbeitszeiterfassung“380.44 kB