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Rücktnahme


Fristlose Kündigung wegen Küssens gegen den Willen einer Kollegin

Tätlichkeiten unter Kollegen können einen ausreichenden Grund für eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses darstellen. Das entspricht der gefestigten Rechtsprechung des BAG. Wird die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht schwerwiegend verletzt, bedarf es auch keiner vorherigen Abmahnung. Das LAG Köln (Urteil v. 01.04.2021 – 8 Sa 798/20) entschied nun zu einem Fall, bei dem der

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