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Weitere Beiträge mit dem Schlagwort:
§ 87 BetrVG
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Aktuelle BAG Entscheidung: Keine Regelungsmacht von Arbeitgeber und Betriebsrat bei Verteilung gewerkschaftlicher Informations- und Werbematerialien
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Gewerkschaftsangehörige Arbeitnehmer verteilen vor den Räumlichkeiten des Betriebs Informations- und Werbematerialien. Insbesondere werden Flugblätter ausgegeben, in denen zur Teilnahme an einer Demonstration aufgerufen wird und Unterschriften für ein gewerkschaftliches Vorhaben gesammelt werden. Der Betriebsrat ist der Auffassung, ihm stünde hinsichtlich dieser Betätigungen der Arbeitnehmer
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