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Neuer Rettungsanker zur Einführung der Kurzarbeit!?
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Die wirksame Einführung von Kurzarbeit bedarf stets einer Rechtsgrundlage im konkreten Arbeitsverhältnis. Sofern kein Betriebsrat vorhanden ist, mit dem eine entsprechende Betriebsvereinbarung geschlossen werden kann, kein Tarifvertrag anwendbar ist, der Regelungen zur Einführung der Kurzarbeit enthält und auch der Arbeitsvertrag keine entsprechende Regelung zur einseitigen Anordnung der
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