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Weitere Beiträge mit dem Schlagwort:
Infektionsrisiko
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Arbeitsverweigerung in der Corona-Pandemie
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Ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, Arbeit im Betrieb zu leisten, wenn er zur sog. Risikogruppe gehört? Erstmalig hat sich mit dieser Fragestellung nunmehr das Arbeitsgericht Mainz beschäftigt und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt, mit der ein 62 Jahre alter Lehrer unter Berufung auf sein Alter seinem Arbeitgeber, einer Berufsschule mit Förderunterricht, verbieten
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ArbG Berlin: Arbeitgeber darf Konzernbetriebsrat Präsenzsitzung nicht verbieten
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Auch in Zeiten der Pandemie muss die betriebliche Interessenwahrnehmung durch den Betriebsrat möglich sein. Dabei findet die kollektive Willensbildung insbesondere im Rahmen der Sitzungen des Gremiums statt. In Anbetracht (erneut) steigender Infektionszahlen kann die Betriebsratssitzung „vor Ort“ allerdings einigen gesundheitlichen und rechtlichen Bedenken begegnen. Es liegt deshalb auf der
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