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Mutterschutz


Kündigungsschutz bei Schwangerschaft schon vor der Tätigkeitsaufnahme

Zwischen dem Abschluss des Arbeitsvertrages und dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses liegt meist eine mehr oder weniger lange Zeitspanne. Das Mutterschutzgesetz verbietet die Kündigung gegenüber einer Frau während ihrer Schwangerschaft, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt ist oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung

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