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Sitzung


ArbG Berlin: Arbeitgeber darf Konzernbetriebsrat Präsenzsitzung nicht verbieten

Auch in Zeiten der Pandemie muss die betriebliche Interessenwahrnehmung durch den Betriebsrat möglich sein. Dabei findet die kollektive Willensbildung insbesondere im Rahmen der Sitzungen des Gremiums statt. In Anbetracht (erneut) steigender Infektionszahlen kann die Betriebsratssitzung „vor Ort“ allerdings einigen gesundheitlichen und rechtlichen Bedenken begegnen. Es liegt deshalb auf der

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