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Tätigkeit


Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtsfreibetrag erhöht - Grenze für Haftungserleichterung

Zum 1. Januar 2021 hat der Gesetzgeber die Freibeträge für Einnahmen aus nebenberuflichen pädagogischen, pflegerischen und künstlerische Tätigkeiten für gemeinnützige Organisationen (sog. Übungsleiterpauschale, § 3 Nr. 26 EStG) und sonstigen nebenberuflichen Tätigkeiten für gemeinnützige Körperschaften (Ehrenamtsfreibetrag, § 3 Nr. 26a EStG) erhöht. Die Übungsleiterpauschale beträgt jetzt

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