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Weitere Beiträge mit dem Schlagwort:
§ 129 BetrVG
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Die Betriebsratssitzung per Video- oder Telefonkonferenz
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In Zeiten der Covid-19-Pandemie begegnet auch die Durchführung der betrieblichen Mitbestimmung einigen praktischen Hürden. Während auf der Arbeitgeberseite virtuelle Medien für die Durchführung von Gremiensitzungen längst üblich sind, wurde die digitale Betriebsratsarbeit bislang besonders kritisch beurteilt und nur in wenigen Ausnahmefällen als zulässig angesehen. Insbesondere wurde
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ArbG Berlin: Arbeitgeber darf Konzernbetriebsrat Präsenzsitzung nicht verbieten
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Auch in Zeiten der Pandemie muss die betriebliche Interessenwahrnehmung durch den Betriebsrat möglich sein. Dabei findet die kollektive Willensbildung insbesondere im Rahmen der Sitzungen des Gremiums statt. In Anbetracht (erneut) steigender Infektionszahlen kann die Betriebsratssitzung „vor Ort“ allerdings einigen gesundheitlichen und rechtlichen Bedenken begegnen. Es liegt deshalb auf der
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