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Covid-19


Arbeitsverweigerung in der Corona-Pandemie

Ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, Arbeit im Betrieb zu leisten, wenn er zur sog. Risikogruppe gehört? Erstmalig hat sich mit dieser Fragestellung nunmehr das Arbeitsgericht Mainz beschäftigt und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt, mit der ein 62 Jahre alter Lehrer unter Berufung auf sein Alter seinem Arbeitgeber, einer Berufsschule mit Förderunterricht, verbieten

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ArbG Berlin: Arbeitgeber darf Konzernbetriebsrat Präsenzsitzung nicht verbieten

Auch in Zeiten der Pandemie muss die betriebliche Interessenwahrnehmung durch den Betriebsrat möglich sein. Dabei findet die kollektive Willensbildung insbesondere im Rahmen der Sitzungen des Gremiums statt. In Anbetracht (erneut) steigender Infektionszahlen kann die Betriebsratssitzung „vor Ort“ allerdings einigen gesundheitlichen und rechtlichen Bedenken begegnen. Es liegt deshalb auf der

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Neuer Rettungsanker zur Einführung der Kurzarbeit!?

Die wirksame Einführung von Kurzarbeit bedarf stets einer Rechtsgrundlage im konkreten Arbeitsverhältnis. Sofern kein Betriebsrat vorhanden ist, mit dem eine entsprechende Betriebsvereinbarung geschlossen werden kann, kein Tarifvertrag anwendbar ist, der Regelungen zur Einführung der Kurzarbeit enthält und auch der Arbeitsvertrag keine entsprechende Regelung zur einseitigen Anordnung der

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Seminarprogramm 2025

Online-Seminare | 2. Halbjahr 2025