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Gemeinnützig


Unverhältnismäßig hohe Vergütung für Vorstand oder Geschäftsführer gefährdet Gemeinnützigkeit

Zahlt ein Verein, eine Stiftung oder eine gGmbH ihrem Vorstand oder Geschäftsführer unverhältnismäßig hohe Gehälter, liegt darin eine sogenannte „Mittelfehlverwendung“, die zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen kann. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12.03.2020, Aktenzeichen V R 5/17, entschieden. Das gleiche gilt für andere Entgelte, z.B. Mieten, Pachten oder Darlehenszinsen.

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Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtsfreibetrag erhöht - Grenze für Haftungserleichterung

Zum 1. Januar 2021 hat der Gesetzgeber die Freibeträge für Einnahmen aus nebenberuflichen pädagogischen, pflegerischen und künstlerische Tätigkeiten für gemeinnützige Organisationen (sog. Übungsleiterpauschale, § 3 Nr. 26 EStG) und sonstigen nebenberuflichen Tätigkeiten für gemeinnützige Körperschaften (Ehrenamtsfreibetrag, § 3 Nr. 26a EStG) erhöht. Die Übungsleiterpauschale beträgt jetzt

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