logo

 
 
Weitere Beiträge mit dem Schlagwort:

Pandemie


Homeoffice - Wie viel Überwachung ist erlaubt?

Die aktuelle Corona-Pandemie hat vielen Unternehmen die Vorzüge des Homeoffice vor Augen geführt. Bereits vor der Pandemie war die Arbeitswelt immer mobiler geworden. Arbeitgeber, die sich diesem Trend verschließen, werden zunehmend unattraktiver. Bei Arbeitgebern klingen aber immer wieder Bedenken an, ob die Arbeitnehmer*innen während der Arbeitszeit im Homeoffice auch tatsächlich ihre

...

ArbG Berlin: Arbeitgeber darf Konzernbetriebsrat Präsenzsitzung nicht verbieten

Auch in Zeiten der Pandemie muss die betriebliche Interessenwahrnehmung durch den Betriebsrat möglich sein. Dabei findet die kollektive Willensbildung insbesondere im Rahmen der Sitzungen des Gremiums statt. In Anbetracht (erneut) steigender Infektionszahlen kann die Betriebsratssitzung „vor Ort“ allerdings einigen gesundheitlichen und rechtlichen Bedenken begegnen. Es liegt deshalb auf der

...

Corona-Besuchskonzept - Mitbestimmung des Betriebsrats

Nach den Coronaschutzverordnungen der einzelnen Bundesländer sind die Träger von Einrichtungen im Regelfall verpflichtet, einrichtungsbezogene Besuchskonzepte zu erstellen, die regeln, welche Sicherheitsmaßnahmen bei dem Besuch von Bewohnern oder Patienten von Einrichtungen einzuhalten sind. Oft fehlen gesetzliche Vorgaben, ob und wie die Zugangskontrolle und -dokumentation umzusetzen ist. Es

...