logo

 
 
Weitere Beiträge mit dem Schlagwort:

Corona


Homeoffice - Wie viel Überwachung ist erlaubt?

Die aktuelle Corona-Pandemie hat vielen Unternehmen die Vorzüge des Homeoffice vor Augen geführt. Bereits vor der Pandemie war die Arbeitswelt immer mobiler geworden. Arbeitgeber, die sich diesem Trend verschließen, werden zunehmend unattraktiver. Bei Arbeitgebern klingen aber immer wieder Bedenken an, ob die Arbeitnehmer*innen während der Arbeitszeit im Homeoffice auch tatsächlich ihre

...

Arbeitsverweigerung in der Corona-Pandemie

Ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, Arbeit im Betrieb zu leisten, wenn er zur sog. Risikogruppe gehört? Erstmalig hat sich mit dieser Fragestellung nunmehr das Arbeitsgericht Mainz beschäftigt und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt, mit der ein 62 Jahre alter Lehrer unter Berufung auf sein Alter seinem Arbeitgeber, einer Berufsschule mit Förderunterricht, verbieten

...

ArbG Berlin: Arbeitgeber darf Konzernbetriebsrat Präsenzsitzung nicht verbieten

Auch in Zeiten der Pandemie muss die betriebliche Interessenwahrnehmung durch den Betriebsrat möglich sein. Dabei findet die kollektive Willensbildung insbesondere im Rahmen der Sitzungen des Gremiums statt. In Anbetracht (erneut) steigender Infektionszahlen kann die Betriebsratssitzung „vor Ort“ allerdings einigen gesundheitlichen und rechtlichen Bedenken begegnen. Es liegt deshalb auf der

...

Corona-Besuchskonzept - Mitbestimmung des Betriebsrats

Nach den Coronaschutzverordnungen der einzelnen Bundesländer sind die Träger von Einrichtungen im Regelfall verpflichtet, einrichtungsbezogene Besuchskonzepte zu erstellen, die regeln, welche Sicherheitsmaßnahmen bei dem Besuch von Bewohnern oder Patienten von Einrichtungen einzuhalten sind. Oft fehlen gesetzliche Vorgaben, ob und wie die Zugangskontrolle und -dokumentation umzusetzen ist. Es

...

Risiko eines Arbeitsausfalls im Lockdown

Der Lockdown während der Corona-Pandemie war für viele geringfügig Beschäftigte eine bittere Pille. Während ihre Kollegen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis durch Zahlung von Kurzarbeitergeld eine soziale Absicherung hatten, gingen geringfügig Beschäftigte leer aus, weil sie keinen Anspruch auf Zahlung von Kurzarbeitergeld hatten.

Seminarprogramm 2025

Online-Seminare | 2. Halbjahr 2025